- Erbengemeinschaft
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Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Empfehlungen unserer Mandanten zum Rechtsanwalt für Erbrecht
Fragen Sie Ihren Anwalt für Erbrecht zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Sie wollen zu Lebzeiten Ihr Vermögen sichern und die Fortführung Ihrer Firma noch zu Lebzeiten sicherstellen? Wir begleiten Ihre Nachfolgelösung und helfen Ihnen individuell und zielorientiert bei der Strukturierung Ihres Vermögens zur Übertragung in die nächste Generation. Hierzu arbeiten wir eng mit den Steuerexperten Ihrer Wahl zusammen oder greifen auf unser eigenes Netzwerk von Steuerberaten und Wirtschaftsprüfern zurück.
Egal ob Sie steueroptimiert Ihren Grundbesitz und Ihr Betriebsvermögen übertragen möchten, oder sich einen Nießbrauchsvorbehalt und Wohnrechte im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sichern wollen, wir beraten Sie umfassend und praxisnah.
Interessant für Sie ist hier zu wissen, dass es keinen Fachanwalt für Vermögensnachfolge oder Fachanwalt für Unternehmensnachfolge gibt. Der Fachanwalt für Erbrecht deckt in seiner Fortbildung nach Möglichkeit alle relevanten Fragestellungen des Erbrechts ab, ersetzt jedoch nicht den Erfahrungswert unserer Anwälte beispielsweise im Stiftungsrecht oder Immobilienrecht.
Testament und Erbvertrag
Sie kennen die Varianten des „Berliner Testaments“ und die Möglichkeiten dies nachträglich zu ändern? Wir begleiten sie rechtssicher durch die Formalien, welche Sie bei der Errichtung eines Testamentes beachten müssen oder gleichen die Formulierungen Ihres Erbvertrages mit Ihren individuellen Zielsetzungen während der Erstellung fortlaufend ab. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Erbrecht.
Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsrecht
Um dem Pflichtteilsanspruch geht es immer dann, wenn entgegen der gesetzlichen Erbfolge der eigentliche Erbberechtigte vom Erblasser „enterbt“ wurde. Eine Enterbung ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich. Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch kann dem Enterbten aber nur im Ausnahmefall gänzlich entzogen werden. Der Pflichtteil besteht grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch richtet sich grundsätzlich als Geldforderung gegen den Erben.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteilanspruches und setzen Ihre Forderung gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft durch.
IHRE KANZLEI FÜR ERBRECHT IN DER MÜNCHNER INNENSTADT
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Zeitnah vereinbaren wir einen Beratungstermin in München rund um das Thema Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Vermögensnachfolge oder wir rufen Sie zurück.